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Orkantief Xynthia wütet

Das Orkantief Xynthia hat eine Schneise der Verwüstung durch Europa gezogen. Bei uns war besonders Mitteldeutschland betroffen. In den ersten Tagen nach dem Sturm wurden bereits tausende von Schäden den Versicherungen gemeldet.

Unser Tipp: Schauen Sie sich Ihr Auto oder Ihr Haus und besonders das Dach noch einmal etwas genauer an. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch ein Unwetter das Dach beschädigt wird und dadurch Regenwasser eintritt. Nach und nach werden Wände und Decken durchfeuchtet und z.B. erst ein halbes Jahr später wird der Schaden durch Schimmel sichtbar. Hier könnte es ggf. das Problem geben, den Schaden unmittelbar auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen. Diesen Beweis muss zunächst der Versicherungsnehmer führen.

Bei einem Orkan wie Xynthia, der zum Teil mit bis zu 100 Km/h durch das Land fegte, ist der Nachweis recht einfach geführt. Die Versicherer leisten bei Sturmschäden durch Luftbewegungen ab einer Windstärke von 8 (Beaufort) bzw. ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 Km/h Bei solchen großen Schadenereignissen wird dann eigentlich nur noch geprüft, ob Sie in der entsprechenden Region wohnen, wo das Orkantief durchzog.

Wenn Sie einen Schaden aufgrund eines Sturmes melden, prüft der Versicherer durch einholen entsprechender Wetterdaten, ob ein Sturm ab Windstärke 8 und somit ein versichertes Ereignis vorgelegen hat. Ist die Windstärke 8 für den Versicherungsort nicht nachweisbar, wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass in der näheren Umgebung des Schadenortes weitere Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ähnlich beschaffenen Sachen durch eine Luftbewegung aufgetreten sind oder dass der Schaden an dem einwandfreien Gebäude oder der Sache nur durch eine entsprechend Starke Luftbewegung entstanden sein kann.
Doch welche Versicherungen leisten eigentlich bei Sturmschäden?

  • Wohngebäude
  • Hausrat
  • Teilkasko
  • Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht


Die Wohngebäudeversicherung leistet für versicherte Sachen, die beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder dafür, dass Gegenstände durch den Sturm gegen die versicherte Sache geworfen werden. Versichert sind in der Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst, Anbauten, Garagen, Carports, Vordächer und Markisen. Achten Sie ggf. bei Gebäudebestandteilen auf Höchstgrenzen der Versicherungsleistung, sog. Sublimits.

Die Hausratversicherung leistet für versicherte Sachen im Gebäude, die durch einen Sturm beschädigt werden. Beispiel: Durch einen umherfliegenden Dachziegel wird eine Fensterscheibe zerstört, wodurch Regen eintritt. Die Nässe beschädigt einen Schrank und das Sofa.

Die Teilkasko ersetzt Sturmschäden an Ihrem Kfz. Beispiele: Ein Baum fällt auf ein Auto. Der Sturm weht ein Motorrad um. Aber keine Sorge: Wenn Sie bei einem versicherten Ereignis wie Sturm Ihre Teilkasko in Anspruch nehmen, werden Sie nicht hochgestuft! Es wird allerdings die in vielen Fällen vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht leistet, wenn ein Dritter z.B. durch einen umherfliegenden Ziegel Ihres Daches geschädigt wurde, unabhängig davon, welche Windstärke vorgelegen hat. Der Geschädigte hat lediglich nachzuweisen, dass der schadenverursachende Dachziegel von Ihrem Dach stammt. Der Hausbesitzer haftet hier aus vermutetem Verschulden. Er kann sich aber ggf. entlasten, wenn er darlegen kann, dass das Dach zum Schadenzeitpunkt in einem einwandfreien Zustand gewesen ist. In jedem Fall sollte der Hausbesitzer den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.

Tipp: In jedem Fall sollten Sie, auch wenn Sie vom Unwetter verschont worden sind, einmal Ihre Versicherungen hervorholen und überprüfen, ob diese noch auf aktuellem Stand sind (reichen die Versicherungssummen noch aus?!) und sich ggf. ein Umstellungs-/Aktualisierungsangebot einholen.

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