Forderungsausfall
Zusätzlich versicherbare Bausteine in der Privathaftpflichtversicherung
Die Forderungsausfalldeckung
Einer der wichtigsten und interessantesten Bausteine in der Privathaftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung oder kurz Ausfalldeckung. Dieser bietet Deckung, wie es der Name schon verrät, für Ihre Forderungen, die „ausfallen“.
Wir möchten Ihnen dies so erläutern:
Sie sind vorbildlich und besitzen bestenfalls schon eine Privathaftpflichtversicherung oder wenn Sie einen Hund haben, eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung. Damit gehören Sie zu 60% der Bundesbürger, die eine Privathaftpflicht besitzen und haben sich schon einmal für den Fall abgesichert, dass Sie einen Dritten schädigen und die Schadensumme Sie finanziell ruinieren könnte.
Aber was ist mit den Menschen, die keine Haftpflichtversicherung haben? Glauben Sie, dass Sie von jemanden einen Schaden ersetzt bekommen, der sich nicht einmal die 50-100 € für die Privathaftpflicht leisten kann? Nein?! Dann kommen wir dem Thema Forderungsausfalldeckung schon näher.
Wenn jemand von einem Dritten geschädigt wird, ist der Dritte dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet. Aber was ist, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat und Ihren Schaden nicht ersetzen kann?
Hier könnte die Forderungsausfalldeckung in Anspruch genommen werden. Manche Versicherer bieten diesen Baustein inklusive Rechtsschutz. Das ist insofern interessant, dass der Geschädigte seine Forderungen gegen den Schädiger gerichtlich geltend machen muss. Voraussetzung, dass die Forderungsausfalldeckung leistet, ist ein Vollstreckungsbescheid gegen den Schädiger und dass die Vollstreckung nichts eingebracht hat. In diesem Fall würde der Versicherungsnehmer von seiner eigenen Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt bekommen, die ihm eine andere Privatperson zugefügt hat. Die Forderungsausfalldeckung stellt den Schädiger dann so, als hätte er selbst eine Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die meisten Versicherer haben jedoch eine kleine Hürde eingebaut: Die Forderungen werden erst ab einer Summe von 2.500 € ersetzt.
Tipp: Achten Sie auf die Formulierung bei der Forderungsausfalldeckung! Bei einigen Versicherern lautet die Formulierung so, dass die 2.500 € als Selbstbeteiligung von der Gesamtforderung abgezogen werden. Bei anderen ist es so, dass Sie ab einer Schadensumme von 2.500 € den kompletten Schaden ersetzt bekommen.
Vergleichen lohnt sich also!
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