Was ist nicht versichert?
Was in der Haftpflichtversicherung nicht versichert ist / Ausschlüsse
Hier führen wir die die gängigsten Ausschlüsse in der privaten Haftpflichtversicherung (nicht abschließend) auf:
Ausgeschlossen sind die sogenannten Erfüllungsschäden.
Dies beruht darauf, dass von der Privathaftpflichtversicherung nur für Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenen Vermögensschäden auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts werden.
Folglich besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf die Erfüllung von Verträgen, z.B. Nacherfüllung.
Unter den Ausschlüssen sind folgende Punkte aufgeführt:
- Vorsätzliche Schadenherbeiführung
Nachfolgend ausgeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche:
- der versicherten Personen untereinander
- wegen Schäden durch wilde Haustiere (Hunde, Pferde, Rinder, Reit- und Zugtiere
- wegen Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen
- bei der Ausführung der gewerblichen, freiberuflichen oder beruflichen Tätigkeit auftreten
- bei der Jagd (Schutz durch Jagdhaftpflichtversicherung)
- bei Teilnahme bei Pferde und Kraftfahrzeugrennen, sowie Radrennen, für die eine Radsportlizenz erforderlich ist, Box- und Ringkämpfen (Schutz durch Tierhalterhaftpflichtversicherung)
- durch den Gebrauch eigener Segelboote, sowie eigener und fremder Motorboote (Schutz durch Wassersporthaftpflichtversicherung)
- durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen, ausgenommen unbemannter Flugmodelle, Ballone oder Drachen ohne Motor bis zu einem Gewicht von 5 Kg (Schutz durch Luftfahrthaftpflichtversicherung)
- bei Glasschäden in gemieteten Räumen, wenn man hierfür eine eigene Versicherung (Glasversicherung) abschließen kann
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