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Neue grüne Kennzeichen für Kleinkrafträder
Donnerstag, 11. März 2010, 21:10 Uhr
Am 1. März hat das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder begonnen. Seit dem müssen diese ein grünes Kennzeichen angebracht haben, statt wie bisher ein blaues. Wer jetzt noch mit dem alten blauen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Das neue Versicherungskennzeichen müssen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Roller oder Mopeds sowie leichte Quads führen. Quads allerdings nur, solange diese weniger als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren können. (ts.bv)
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