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Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung - Krankenkasse fordert Geld zurück.

Freitag, 26. März 2010, 22:06 Uhr

Dies hatte zuletzt das Sozialgericht Dessau in einem Fall entschieden, bei dem sich der Sohnemann das Auto des Vaters ausgeliehen hatte. Die Fahrt trat der junge Mann allerdings unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss an. Er fuhr nachts mit erhöhter Geschwindigkeit eine Rechtskurve entlang, verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen ein geparktes Auto. Der zugedröhnte Fahrer selbst erlitt schwere Verletzungen.

Die Krankenhausbehandlung über 3 Monate sowie das Tagegeld bezifferten sich auf knapp 10.000 €.

Der Fahrer wurde später wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Die Krankenkasse forderte im Anschluss an die rechtskräftige Verurteilung 20 % der Behandlungskosten und 30 % des bereits gezahlten Krankenhaus-Tagegeldes zurück. Zu Recht wie das Sozialgericht Dessau in seinem Urteil vom 24.02.2010 entschied!

Wer vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet, kann an Heilbehandlungskosten beteiligt werden

Die Krankenkasse kann den Betroffenen in angemessener Höhe an den Kosten einer Behandlung beteiligen, wenn der Versicherte die Krankheit vorsätzlich bzw. durch ein vorsätzliches Verbrechen oder Vergehen herbeigeführt hat. (da.bv)



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