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Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist besonders für gesetzlich Krankenversicherte wichtig. Sie erstattet die Heilbehandlungskosten im Ausland in voller Höhe.


Eine Behandlung auf Auslandskrankenschein kann nur in Ländern erfolgen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber selbst in diesen Ländern ist die Behandlung auf Auslandskrankenschein nicht immer gewährleistet. Meistens gibt es dann auch nur eine Grundversorgung. Eine Überführung des Verletzten nach Deutschland zu seinem Wohnort wird eigentlich nie übernommen. Diese Rückholung ist aber meistens nötig, weil der Termin zur notwendigen OP im Ausland mehrere Wochen dauern könnte und die Grundversorgung im Ausland meistens deutlich schlechter aber dafür noch teurer ist.

Beispiel:
Der Versicherte macht mit dem Fahrrad eine Mallorca-Rundfahrt. Durch eine kleine Unachtsamkeit rutscht er mit dem Hinterrad weg und bricht sich das Becken. Der Verletzte wird in ein öffentliches Krankenhaus gebracht und erhält lediglich eine erste Grundversorgung. Der OP-Termin zur notwendigen Fixieren bekäme er allerdings erst in 4-5 Wochen, sofern nichts dazwischen kommt. Die Ehefrau bemüht sich um die Rückholung ihres verletzten Mannes. Dabei erfährt sie jedoch, dass ein Liegend-Transport per Flugzeug knapp 25.000 € kosten würde. Diese Kosten würde eine Auslandskrankenversicherung abdecken. Ebenfalls käme hier eine Unfallversicherung in Frage, die für Bergungskosten leisten würde. Allerdings müsste der Transport auf ärztliche Anweisung erfolgen.

Normal gibt es die Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu einer Dauer von 6 Wochen schon für ca. 8 € pro Jahr. Langzeit-Auslandskrankenversicherungen kosten dann je nach Dauer und Reiseziel zwischen 28 und 90 € im Monat.

Achten Sie also bei längeren Reisen auf die maximale Dauer Ihres Aufenthaltes, bevor Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen.


Auch für PKV-Versicherte sinnvoll

Auch für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung übernimmt zwar auch die Heilbehandlungskosten im Ausland. Wenn ein privat Versicherter diese Kosten nur über seine Auslandskrankenversicherung abrechnet, kann er sich seinen Anspruch auf eine mögliche jedoch Beitragsrückerstattung bewahren oder ggf. eine vereinbarte Selbstbeteiligung sparen. Auch bei der privaten Krankenversicherung werden die Überführungskosten überwiegend nicht übernommen.

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