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Versicherungen » Führerschein mit 17 – aber auch versichert?

Führerschein mit 17 – aber auch versichert?

Viele Jugendliche machen inzwischen den Führerschein mit 17.
Doch was ist zu beachten? Wer darf den Fahranfänger begleiten?

Der Begleiter:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein;
  • muss seit mindestens fünf Jahre (ununterbrochen) die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen;
  • darf höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung).

 

Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Kosten für den Einschluss einer Person, die den Führerschein mit 17 macht, am Besten bevor der Fahranfänger mit dem Führerschein beginnt. Ggf. hätten Sie dann noch rechtzeitig die Möglichkeit zu wechseln, wenn die Versicherung für den Einschluss einen Zuschlag erhebt.
  • Melden Sie unverzüglich der Versicherung, dass das Fahrzeug von einer Person mit Führerschein ab 17 gefahren wird.


Jeder, der einen „Führerschein mit 17-Inhaber“ erlaubt, sein Auto zu fahren, sollte dies vorher seiner Versicherung melden. Sie müssen dann z.T. erst ein Formular hierfür ausfüllen. Aber nur so sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite, damit die Versicherung die Leistungen auch erbringt!

Bei einigen Versicherern kostet die Mitversicherung eines 17jährigen Fahrers keinen Zuschlag, weil das Fahren unter Aufsicht stattfindet.
Allerdings dürfte die Versicherung dann mit der Volljährigkeit des Fahranfängers deutlich teurer werden, weil jetzt keine Begleitung mehr vorgeschrieben ist. Demnach werden dem Versicherungsvertrag automatisch die Zuschläge für berechtigte Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren hinterlegt.

KFZ-Haftpflicht
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