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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist seit einigen Jahren in aller Munde. Inzwischen riestern bereits ca. 13 Millionen Menschen, also knapp jeder 6. Bundesbürger.

Aber warum ist dieses Produkt zur Altersvorsorge so beliebt? Die Antwort ist ganz leicht: Weil es staatliche Förderung gibt!

Hintergrund der Riester-Förderung ist, den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zu ermöglichen. Denn aufgrund der Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ist die Lücke zwischen dem, was Ihnen als gesetzliche Rente zusteht und dem, was Sie später zum Lebensunterhalt
brauchen, immer größer geworden.

Der Staat bietet nun also eine Förderung für die private Altersvorsorge an, um eine Lücke zu schließen, die er erst kurz vorher selbst geschaffen hatte. Wer sich jetzt, wie viele andere auch, darüber ärgert, dass der Staat den heutigen Rentnern zu viel versprochen und dabei noch Jahrzehnte lang leichtfertig übersehen hatte, dass die damaligen Arbeitnehmer zu wenig für spätere Rente eingezahlt haben, dem soll gesagt sein: Es hilft alles nichts, JEDER MUSS was für die private Altersvorsorge tun!!!

Ein wichtiges Instrument der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente, die wir Ihnen nachfolgend einmal vorstellen wollen. Bitte beachten Sie auch unsere Tipps (als das Beste) zum Schluss!

Wer kann die Riester-Förderung unmittelbar erhalten?

  • Angestellte und Arbeiter, auch Öffentlicher Dienst (rentenversicherungspflichtig)
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Behinderte in Werkstätten
  • Handwerker in Handwerksrolle (rentenversicherungspflichtig)
  • Hebammen (selbständig und rentenversicherungspflichtig)
  • Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
  • Landwirte (rentenversicherungspflichtig)
  • Beamte/Richter/Soldaten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
  • Personen im Erziehungsurlaub (max. 3 Jahre, rentenversicherungspflichtig)
  • Personen mit Mini-Job (Verdienst bis 400 EUR mtl., wenn rentenversicherungspflichtig)
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Pflegepersonen (privater Pflegedienst, nicht erwerbsmäßig)
  • Selbständige (rentenversicherungspflichtig)
  • Ehepartner förder- bzw. riesterfähiger Personen

 

Auch Ehepartner von geförderten Personen erhalten, wenn sie einen Riestervertrag abschließen, die Zulagen, selbst wenn sie nicht zum direkt geförderten Personenkreis gehören.

Selbständige/Freiberufler kommen über diesen Weg auch in den Genuss der staatlichen Förderung.
Voraussetzung ist, dass auch die förderfähige Person einen Riestervertrag abschließt.

Dagegen sind die nachfolgenden nicht unmittelbar förderberechtigt:

  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • freiwillig Rentenversicherte
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
  • Personen mit Mini-Job (wenn nicht rentenversicherungspflichtig)
  • Rentner/Pensionäre
  • Schüler/Studenten
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
  • nicht Erwerbstätige


Riesterrente für nicht förderfähige Personen

Personen die von der Riesterförderung ausgeschlossen sind, können trotzdem einen Riestervertrag abschließen und Förderungen erhalten, wenn der Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört und einen Riestervertrag abgeschlossen hat. Somit können z.B. auch Selbständige weitere steuerliche Vorteile durch das Sparen in ein Altersvorsorgeprodukt der 2. Schicht ausnutzen.

Wie funktioniert das Riester-Sparen?

Jeder Riestervertrag erhält eine Grundzulage und wenn Kinder vorhanden sind, eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Kinder werden automatisch dem Vertrag der Mutter zugeordnet. Auf Wunsch können die Kinderzulagen aber auch dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden. Ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt, bekommt er zusätzlich eine einmalige Riester-Bonus-Zahlung von 200 EUR gutgeschrieben. Die Zulagen des Staates bekommen Sie, wenn Sie einen entsprechenden Eigenbeitrag leisten.

Um die volle Riesterförderung zu erhalten, müssen Sie im laufenden Jahr 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens , aber maximal 2.100 € einzahlen. Zahlen Sie weniger, werden die Zulagen im Verhältnis dazu gekürzt. Nicht unmittelbar Förderberechtigte müssen für den Erhalt der vollen Zulage vom Gesetz her nichts einzahlen. Allerdings gibt es bei einigen Versicheren einen sogenannten Mindestbeitrag von z.B. 10 € pro Monat, den der Versicherungsnehmer in seinen Vertrag einzahlen muss


Grundzulage* Bonus, wenn bei Abschluss jünger als 25Jahre alt Kinderzulage
(bis 2008 geboren)
Kinderzulage
(ab 2008 geboren)
154 € 200 € 185 € 300 €

*Voraussetzung für die vollen Zulagen ist, dass Sie 4%, max. 2.100 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens oder ggf. den Sockelbeitrag eingezahlt haben.

Hinweis: Die Riester-Rente lohnt sich für ALLE, allein wegen der jahrelangen staatlichen Zuschüsse, die sich summieren. Besonders lohnt sich ein Riestervertrag aber für Familien mit Kindern wegen der Kinderzulagen oder für einen gutverdienenden Single wegen der steuerlichen Förderung.

Tipp: Die Riesterverträge unterscheiden sich kaum zwischen den Gesellschaften, dafür aber in einem Punkt ganz besonders! Die Rede ist hier von den Kosten für den Riestervertrag. Diese Kosten sind bei einem Riestervertrag (etwas) höher als bei anderen Altersvorsorgeprodukten. Die hohen Kosten eines Riestervertrages beruhen darauf, dass vom Gesetz vorgeschrieben ist, dass ein Riestervertrag zwischen den Versicherungsgesellschaften übertragen werden kann, was sehr arbeitsintensiv ist.

Daher sollten Sie sich bei der Wahl Ihres Anbieters vor allem daran orientieren, welche jährlichen Kosten für den Vertrag anfallen (die Sie natürlich nicht zu spüren bekommen, außer Sie vergleichen die Ablaufleistung). Genaueres Hinschauen oder Nachfragen kann Ihnen hierbei einige tausend Euro einsparen! Vergleichen und sparen Sie!

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